Schutz durch eine Bannmeile

von Jochen Krümpelmann

Jochen Krümpelmann

Ist eine Bannmeile um Flüchtlingsheime, in der die Demonstrationsrechte nur eingeschränkt gelten, das geeignete Mittel, Flüchtlinge in Deutschland zu schützen? Zumindest nach Ansicht von Rainer Wendt, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei. Der hat unlängst gefordert, dass in einem Radius von einem Kilometer um die Unterkünfte generell verboten werden soll, zu demonstrieren.

Für viele ist so ein Verbot eine Kapitulation der Demokratie vor dem rechten Mob. Zumindest ist es ein tiefer Einschnitt in die Grundrechte der Demonstrations- und Meinungsfreiheit. Denn auch die Ansicht, Flüchtlinge hätten in Deutschland nichts zu suchen, ist vom Grundgesetz geschützt und darf öffentlich kundgetan werden. Die abweichende Meinung des anderen müssen wir in einer Demokratie aushalten, auch wenn es uns gegen den Strich geht.

Und dennoch, bei all dem Für und Wider um die Recht- und Verhältnismäßigkeit eines Versammlungsverbots oder einer Bannmeile um Flüchtlingsheime, sollten wir eines nicht aus dem Blick verlieren: Die Menschen, die aus Syrien oder Afrika zu uns kommen, sind auf der Flucht vor Gewalt und Unrecht. Davor suchen sie in Deutschland Schutz. Und dann steht vor ihrer Unterkunft ein gewaltbereiter rechter Mob und skandiert: „Das Dreckspack muss raus.“ Ja, es fliegen sogar wie Anfang der 1990er Jahre wieder Brandsätze auf Flüchtlingsheime – auch bei uns in der Pfalz, siehe Limburgerhof. Sollen die Schutzsuchenden sich an­gesichts dessen sicher fühlen? Eine Bannmeile um Flüchtlingsheime würde zumindest verhindern, dass die ausländerfeindlichen Demonstranten ihre menschenverachtenden Parolen den Flüchtlingen direkt ins Gesicht brüllen können.

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