Gastweise Zulassung hilft der Ökumene nicht

von Martin Schuck

Martin Schuck

Hat die Ökumene zwischen Protestanten und Katholiken einen Dämpfer bekommen, oder geht es jetzt erst recht voran? Diese Frage stellt sich angesichts der unterschiedlichen Reaktionen, die ein Brief aus Rom an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz ausgelöst hat. In dem Brief wird die Absage des Papstes für eine Öffnung der Eucharistie für nicht katholische Ehepartner damit begründet, dass dies ein Glaubensthema sei, das die gesamte katholische Kirche berühre und deshalb nach kirchenrechtlicher Klärung verlange.

Kirchenvertreter, die dem Schreiben einen positiven Aspekt abgewinnen können, wie der Speyerer Bischof Karl-Heinz Wiesemann und Kirchenpräsident Christian Schad, betonen, dass die Bedeutung des Themas für die Weltkirche erkannt sei und der Papst sich jetzt persönlich der Sache annehme. Andere wie der Magdeburger Bischof Gerhard Feige oder der frühere Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Wolfgang Huber, begegnen der Entwicklung mit Unverständnis und sehen den Einfluss der deutschen katholischen Bischöfe in dieser Frage schwinden.

Insgesamt zeigt der Vorfall, dass jede offizielle Äußerung des Vatikans alle ökumenischen Bemühungen zerstören kann, weil ein Nein des Papstes einem Verbot gleichkommt. Das sind die katholischen Bedingungen. Und hier verhält sich Papst Franziskus, dem gerne unterstellt wird, er lasse in Fragen der kirchlichen Lehre auch mal Fünf gerade sein, nicht anders als seine Vorgänger. Gemeinsam mit den Bischöfen muss er die Reinhaltung der kirchlichen Lehre garantieren, und Franziskus ist bereit zu zeigen, dass er sein Lehramt ernst nimmt.

Da ist es ein kluger Schritt, angesichts der Uneinigkeit in der Deutschen Bischofskonferenz die Veröffentlichung einer umstrittenen Handreichung zu untersagen. Von daher haben Schad und Wiesemann recht, wenn sie hier keinen Rückschlag in der Ökumene sehen – schon deshalb nicht, weil die Handreichung kein wirklicher Erfolg gewesen wäre.

Die Handreichung sollte auf nationaler Ebene ein Verfahren etablieren, wonach nicht katholische Ehepartner die Eucharistie empfangen können, weil ihre Situation als geistliche Notlage anerkannt wird. Nach der geltenden Bestimmung des Kirchenrechts kann dies eine Bischofskonferenz, aber auch ein einzelner Bischof feststellen. Bisher war es gängige Praxis, dass aus pastoralen, also seelsorgerlichen Gründen kein Ehepartner vor dem Altar zurückgewiesen wurde. Das wird in Zukunft genauso bleiben.

Eine Handreichung würde hier nicht weiterführen. Ein ökumenischer Fortschritt wäre erst bei einem theologischen Konsens über das Abendmahl erreicht, der eine wechselseitige Einladung möglich machen würde. So lange es nur darum geht, gastweise Zulassung zur katholischen Eucharistie zu erreichen, ist nichts gewonnen.

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