Führungszeugnis für Presbyter kommt

Oberkirchenrätin Marianne Wagner sieht darin Ausdruck der Null-Toleranz gegenüber sexualisierter Gewalt

Große Zustimmung: Nur ein Synodaler stimmte gegen das obligatorische Führungszeugnis für Presbyter. Foto: Landry

Sieht in der Bildung eine zentrale Zukunftsaufgabe der Kirche: Oberkirchenrätin Dorothee Wüst vor der Landessynode. Foto: Landry

Presbyterinnen und Presbyter der pfälzischen Landeskirche müssen zukünftig ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Damit will die Kirche ausschließen, dass Menschen, die wegen eines sexuell bestimmten Handelns rechtskräftig verurteilt sind, in der Leitung einer Kirchengemeinde mitarbeiten. Mit diesem Beschluss mache die Landeskirche deutlich, dass sie die Null-Toleranz gegenüber sexualisierter Gewalt ernst meine und der Schutz ihr anvertrauter Menschen höchste Priorität genieße, sagte Oberkirchenrätin Marianne Wagner.

Mit dem Gesetz, das die Synode mit nur einer Gegenstimme angenommen hat, würden Presbyter nicht unter Generalverdacht gestellt, sagte Wagner. Synodalpräsident Hermann Lorenz hatte zu Beginn der Tagung auf die Gefahr hingewiesen, dass Presbyter dies so auffassen könnten. Alle Hauptamtlichen der Kirche müssten vor ihrer Einstellung ein Führungszeugnis vorlegen, sagte Wagner dazu. Seit 2014 gelte dies auch für Ehrenamtliche, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Sie alle stünden damit selbstverständlich nicht unter Generalverdacht. Das Gesetz ergänze die bereits ergriffenen Maßnahmen zur Aufarbeitung und Prävention sexualisierter Gewalt. Die Regelung für die Presbyter gilt ab der Presbyteriumswahl im November 2020.

Das neue Gesetz umfasst neben den Regelungen für die Presbyter viele weitere Maßnahmen zum Schutz vor sexuell bestimmtem Handeln. Damit wirke die Kirche auch nach außen, sagte Wagner. Sexualisierte Gewalt sei ein Problem der Gesamtgesellschaft und komme auf allen Ebenen und in allen Milieus vor. Hinter jedem Fall stehe ein Mensch, der verletzt worden sei, dessen Vertrauen ausgenutzt, dessen Entwicklung beeinträchtigt worden sei und der fast immer sein Leben lang eine Bürde mit sich trage, sagte die Oberkirchenrätin. Aufgrund ihres Auftrags, Menschen eine frohe Botschaft zu verkünden, und aufgrund ihres ethischen Anspruchs, Schwache zu schützen, stehe die Kirche besonders in der Verantwortung und im Fokus der Öffentlichkeit.

Das erweiterte Führungszeugnis ist nach den Worten der Leitenden Rechtsdirektorin, Bettina Wilhelm, das einzige objektive und wirksame Mittel, das für die Kontrolle zur Verfügung stehe. Die Beschäftigung mit den mittlerweile 770 EKD-weit bekannten Fällen zeige, dass Täter sich bewusst die Kirche ausgesucht hätten, um mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt zu kommen. „Täter haben es ausgenutzt, dass viele Menschen der Kirche besonders vertrauen“, sagte Wilhelm. koc

Landeskirche entwickelt Bildungskonzept

Wüst: Die Bildungschancen aller Menschen fördern – Bibel und reformatorische Schriften als Grundlage

Die Landeskirche will in den kommenden Jahren ein umfassendes Bildungskonzept entwickeln. Die Synode diskutierte über erste Schritte zur Erarbeitung von Leitlinien für das zukünftige Bildungshandeln. Über die Ergebnisse werde die Synode Ende 2021 beraten, sagte Bildungsdezernentin Dorothee Wüst. In etwa drei Jahren solle ein Gesamtkonzept vorliegen. Ziel sei es, die Bildungschancen aller Menschen zu fördern und ihnen Orientierung in ihrem Leben zu geben. Dabei wolle die Kirche ihre christlichen Werte und Haltungen einbringen sowie neue Bildungsformate und -angebote entwickeln.

Als wichtiger gesellschaftlicher Träger sei Bildung für die Kirche eine zentrale Zukunftsaufgabe, sagte Wüst in ihrer Einführungsrede zum Schwerpunktthema Bildung. Die Kirche werde prüfen müssen, in welchen Feldern sie sich engagieren wolle oder nicht. Grundlage kirchlicher Bildungsarbeit seien die Bibel und die reformatorischen Schriften. Insgesamt gebe es in der Landeskirche fast 30 Handlungsfelder, in denen Bildung eine Rolle spiele, sagte Wüst.

„Ein Kirchenverständnis ohne Bildung gibt es nicht, wenn wir unsere Quellen und unsere Geschichte ernst nehmen“, machte die Dezernentin deutlich. Erst aus der Bildung könne sich nach reformatorischem Verständnis auch der christliche Glaube entwickeln. Bildung bedeute indes nicht nur „Wissen“, also Fach- und Sachkompetenz, sondern auch sozial-kommunikative und Handlungskompetenz.

Die Kirche müsse Menschen besser unterstützen, damit diese ihren eigenen Bildungsweg gehen könnten, sagte Wüst. Auch sei es ihre Aufgabe, für den Wert und die Würde von Menschen die Stimme zu erheben, auch wenn diese für die Leistungsgesellschaft „nichts leisten“ könnten. Bildungsbemühungen müssten auch eine Kultur des Respekts und der Toleranz angesichts von wachsendem Rassismus und Fremdenfeindlichkeit fördern. Kirchliche Bildungsangebote sollten immer nahe an den Menschen und ihrer Lebensrealität sein.

Die Ausbildung eines „christlichen Urvertrauens in Kindheit und Jugend“ sei der entscheidende Faktor religiöser und kirchlicher Bildung, betonte Reinhard Mawick, der Chefredakteur der evangelischen Monatszeitschrift „Zeitzeichen“, in einem Impulsreferat. Wo dies das Elternhaus und das familiäre und soziale Umfeld nicht leisten könnten, habe die kirchliche Bildungsarbeit in Kindergarten, Schule und Gemeinde eine besonders wichtige Funktion, sagte der Theologe. all

Verfahren für die Nachfolge von Kirchenpräsident Schad eröffnet

Vorschläge für die Wahl im kommenden Mai können bis Ende Januar eingereicht werden – Landeskirche beteiligt sich an Flüchtlingsprojekt

Für die Wahl einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers für den Ende Februar 2021 vorzeitig aus dem Amt scheidenden Kirchenpräsidenten Christian Schad ist das Verfahren eröffnet worden. Für das Amt könne sich niemand bewerben, machte Oberkirchenrat Dieter Lutz vor der Synode bei der Vorstellung des „Wahlkalenders“ deutlich.

Es gebe keine Stellenausschreibung, sagte Lutz. Geeignete Kandidaten, die nicht für das Pfarramt ordiniert sein müssen, würden gesucht. Wahlvorschläge könnten ab sofort bis 31. Januar 2020 schriftlich beim Landeskirchenrat in Speyer eingereicht werden. Über die Nachfolge von Kirchenpräsident Schad werde die Landessynode auf ihrer Frühjahrstagung 2020 entscheiden.

Laut Geschäftsordnung könnten die Synodalen bei der Kirchenregierung Wahlvorschläge einreichen, die „von mindestens fünf Landessynodalen unterzeichnet“ sein müssen, sagte Lutz. Die Kirchenregierung und der Nominierungsausschuss der Synode seien berechtigt, geeignete Persönlichkeiten aufzufordern, sich für das Amt zur Verfügung zu stellen. Schließlich prüfe der Nominierungsausschuss, ob die möglichen Kandidaten zur Übernahme des Amts bereit sind. Bei mehreren Bewerbungen erstelle dieser eine Vorschlagsliste mit den Namen der Bewerberinnen und Bewerber in alphabetischer Reihenfolge.

Kirchenpräsident Schad hatte Anfang November angekündigt, im Februar 2021 vorzeitig in den Ruhestand gehen zu wollen. Da sich im Frühjahr 2021 eine neue Landessynode konstituiere, wolle er seiner Nachfolgerin oder seinem Nachfolger die Chance eröffnen, mit Beginn der neuen Synodalperiode eigene Akzente zu setzen. Schads Amtszeit wäre ursprünglich am 30. November 2022 abgelaufen. Die Kirchenpräsidentin oder der Kirchenpräsident wird für die Dauer von sieben Jahren gewählt.

Synodalpräsident Hermann Lorenz bedauerte zum Auftakt der Synodaltagung das vorzeitige Ausscheiden von Kirchenpräsident Schad. Dieser genieße in der Synode großen Rückhalt und werde in Kirche und Gesellschaft allseits respektiert. Der Synode werde es nicht leichtfallen, für Schad eine Nachfolge mit gleichem Niveau zu finden.

Die Landeskirche beteiligt sich an einem bundesweiten Pilotprogramm zur Aufnahme von Flüchtlingen aus humanitären Gründen. Auf Anfrage werde die Landeskirche die anfallenden Kosten der Kaltmiete für bis zu zehn Flüchtlinge mit besonderem Schutzbedarf für zwei Jahre übernehmen, beschloss die Synode einstimmig. Mittel von bis zu 50000 Euro werden auf zwei Haushaltsjahre verteilt dafür bereitgestellt. Das Geld stammt nach Angaben der Landeskirche aus einem nicht ausgeschöpften Härtefonds zur Unterstützung von Kirchengemeinden bei der Aufnahme von Flüchtlingen, den die Landessynode 2015 beschlossen hatte. epd

Stellenabbau geht wie geplant weiter

Zum Abschluss ihrer Herbsttagung hat die pfälzische Landessynode ihre bisherige Personalplanung bestätigt. Mit großer Mehrheit lehnten die Synodalen einen Antrag der Bezirkssynode Bad Dürkheim-Grünstadt ab, den Abbau der Gemeindepfarrstellen zu stoppen.

„Eine Entlastung beim Thema Bürokratie ist sicher notwendig“, sagte der Germersheimer Dekan Claus Müller als Berichterstatter des Finanzausschusses. Ein Stellenabbau sei aus finanziellen und personellen Gründen allerdings unumgänglich. Zudem gebe es mit Zweckverbänden für Kindertagesstätten, Kooperationszonen und dem Modell der Standardassistenz bereits bestehende Entlastungsmöglichkeiten. Mehrere Synodale sprachen sich dafür aus, die Kommunikation zwischen Landeskirche und Pfarrerinnen und Pfarrern zu verbessern, was die Aufgaben in den neuen Gemeindestrukturen betrifft.

Die Bezirkssynode Bad Dürkheim-Grünstadt hatte in ihrem Antrag gefordert, eine Vergrößerung der räumlichen Einheiten in den Pfarrämtern zu vermeiden, die zu einer unzumutbaren Verdichtung der Arbeit der Pfarrerinnen und Pfarrer dort führe. Der Stellenabbau führe zu einer nachhaltigen Schädigung der Landeskirche, indem deren Basis geschwächt werde. Der Antrag geht auf den Sausenheimer Pfarrer Christopher Markutzik zurück. Wenn die nächste Kürzungsrunde umgesetzt würde, bedeute das für die Pfarrer, die dann immer mehr Orte zu betreuen haben, „einen Freifahrtschein zum Burnout“, hatte Markutzik gesagt.

2001 hatte in der Landeskirche das Projekt der Stellenbudgetierung in acht Kirchenbezirken begonnen. Damals gab es in der Landeskirche 351 Gemeindepfarrstellen. Bis 2025 sollen es noch 246 Gemeindepfarrstellen sein. flor

Meistgelesene Leitartikel & Kommentare