Feiertag auch für katholische Christen

von Hartmut Metzger

Hartmut Metzger

Ab dem 31. Oktober 2018 ist der Reformationstag in Schleswig-Holstein ein gesetzlicher Feiertag. Das hat der Kieler Landtag in der vergangenen Woche mit großer Mehrheit beschlossen. Die Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und Niedersachsen hatten sich erst Anfang Februar auf eine gemeinsame Linie für einen zusätzlichen Feiertag verständigt und dabei für den Reformationstag plädiert. Man darf daher davon ausgehen, dass in absehbarer Zeit in allen vier Ländern der Reformationstag ein gesetzlicher Feiertag ist.

Ein Grund für diese Initiative ist das Ungleichgewicht der Feiertage in Nord- und Süddeutschland. Wie Berlin haben die vier norddeutschen Länder nur neun Feiertage, Bayern hingegen 13, Baden Württemberg und das Saarland zwölf, Rheinland-Pfalz elf und Hessen zehn. In den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist der Reformationstag bereits seit der deutschen Vereinigung ein gesetzlicher Feiertag. Setzen alle vier Nordländer ihre Initiative um, ist er also schon in neun von 16 Bundesländern arbeitsfrei.

Ein weiterer Grund für die Initiative war sicherlich die große 500-Jahr-Feier im vergangenen Jahr, als der 31. Oktober erstmals und einmalig ein bundesweiter Feiertag war. Und es war wohl vor allem die Art und Weise, wie sie begangen wurde: ökumenisch, nachdenklich und konstruktiv. Die Reformation gehört nicht nur den Protestanten, sie ist auch ein prägendes Ereignis der katholischen Kirche und ein „Denkmal“ an das gesellschaftliche Miteinander in Freiheit, Würde und Demokratie. Diese Debatte steht noch aus in Bayern, Baden-Württemberg, Saarland, Rheinland-Pfalz, Hessen und Berlin.

 

 

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