Reaktion auf den Wandel der Trauerkultur

Synode berät Entwurf einer neuen Bestattungsagende – Große Beteiligung von Pfarrern und Prädikanten

Große Sorgfalt geboten: Das kirchliche Begräbnis ist den Kirchenmitgliedern besonders wichtig. Foto: epd

Die Evangelische Kirche der Pfalz reagiert mit einer neuen Bestattungsordnung auf den Wandel der Trauerkultur. Die derzeit geltende Agende sei von 1985, in ihrer Substanz jedoch aus den 1960er Jahren, sagte der Vorsitzende des Liturgischen Arbeitskreises, Pfarrer Andreas Funke. Die Synode berät das Thema am Donnerstag, 30. November.

Die Agende berücksichtige, dass es inzwischen mehrere Bestattungsformen gebe, sagte Pfarrer Thomas Borchers, Geschäftsführer des Liturgischen Arbeitskreises. Als Beispiele nennt er neben dem Erdgrab das Kolumbarium, die Urnenstele, den Bestattungswald und anonyme Bestattungen. In der Agende werde nicht mehr zwischen der Bestattung der Leiche oder der Asche unterschieden. Auch werde kein Unterschied zwischen Grab und Urne gemacht.

Ein wichtiges Kriterium der neuen Agende sei die Begleitung auf den Wegen, die bei einer Beerdigung zurückgelegt werden, sagte Funke. In manchen Dörfern sei es noch üblich, dass die Gemeinde vom Trauerhaus zur Kirche und dann ans Grab gehe. In anderen Fällen gebe es nur den Weg von der Trauerhalle zum Bestattungsort oder manchmal nur von einer Sammlungsstelle im Freien zum Grab. All dies sei berücksichtigt worden. Ebenso gebe es Regelungen für Trauerfeiern ohne Leichnam oder Asche, wenn etwa Menschen verschollen seien oder weit entfernt beigesetzt wurden.

Ein neues Element der Agende ist nach Borchers’ Worten auch der „Abschied in Frieden“. Bei der Trauerfeier werde bewusst die Möglichkeit eröffnet, über Konflikte mit dem Verstorbenen nachzudenken, um Vergebung zu bitten oder zu vergeben. Es sei für Angehörige sehr schwierig, von einem Verstorbenen Abschied zu nehmen, dem sie noch etwas schuldig geblieben sind oder der ihnen etwas schuldig geblieben ist.

Der Agendenentwurf sei der gelungene Versuch, pfälzische Besonderheiten und den Wandel der Bestattungskultur zu verbinden, sagte der für Liturgie zuständige Oberkirchenrat Manfred Sutter. Die Mitgliedschaftsstudie der EKD zeige, dass eine kirchliche Beerdigung in hohem Maße gewünscht werde. Deshalb müsse die Kirche mit großer Sorgfalt vorgehen. Der Agendenentwurf sei mit großer Beteiligung von Pfarrern und Prädikanten erstellt worden. Alle seien um Vorschläge gebeten worden, 70 Prozent hätten geantwortet.

Wenn die Agende von der Synode auf den Weg gebracht wird, sind alle Bezirkssynoden zur Stellungnahme aufgefordert. Im Herbst 2018 kann die Agende dann beschlossen werden. Da Agenden Verfassungsrang haben, ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.  koc

Gerechtigkeit als Schwerpunkt

„Versöhnung – Gerechtigkeit – Partizipation“, diesen Titel trägt eine Resolution, die Vertreter von Synode, Diakonischem Werk und Landeskirchenrat erarbeitet haben. Sie wird als Schwerpunktthema der Landessynode am kommenden Freitag verhandelt.

Gerechtigkeit und Solidarität sind darin als Herzstücke christlicher Ethik benannt. Gleichwohl würden diese in einer Welt, in der sich die Kluft zwischen Arm und Reich vergrößere, nicht überall unangefochten gelebt. In der Kirche engagierten sich zwar Haupt- und Ehrenamtliche für Menschen in Not. Allerdings sei die Volkskirche nicht mutig genug, ungerechte Lebensverhältnisse anzuprangern und Solidarität einzufordern, kritisieren die Verfasser. Zudem seien Randgruppen nicht gut genug in Angebote der Gemeinden eingebunden.

In der Resolution verpflichtet sich die Synode darauf, den Anspruch, Kirche für die Armen zu sein, stärker zu berücksichtigen. Dies beinhaltet neben einem entsprechenden Haushalt auch ein Bekenntnis zur flächendeckend arbeitenden Diakonie. Die Politik wird aufgefordert, mit bezahlbarem Wohnraum, umfassender Gesundheitsvorsorge, kostenfreier Bildung, Unterstützung von Familien und Förderung kultureller und sportlicher Angebote die Teilhabe aller am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Von der Wirtschaft wird gerechte Entlohnung und ein familienfreundlicher Arbeitsplatz gefordert.

Neben den Berichten der synodalen Ausschüsse zum Thema werden in einem Podiumsgespräch Professor Gerhard Wegener, Leiter des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland, Landesdiakoniepfarrer Albrecht Bähr und der Pirmasenser Oberbürgermeister Bernhard Matheis diskutieren. flor

Freiwillige Segnung durch Pfarrer bleibt bestehen

Gottesdienstliche Begleitung gleichgeschlechtlicher Ehen orientiert sich künftig an Lebenspartnerschaft

Im Oktober ist die Ehe für alle, die der Bundestag am 20. Juli beschlossen hatte, in Kraft getreten. Einem Entwurf für die Landessynode zufolge soll die gottesdienstliche Begleitung anlässlich der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft deshalb künftig auch anlässlich der Eheschließung von zwei Personen gleichen Geschlechts möglich sein. Dies gilt auch, wenn gleichgeschlechtliche Paare ihre eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln möchten.

Die Voraussetzungen dazu orientieren sich an dem Beschluss der Landessynode aus dem Jahr 2002 zur gottesdienstlichen Begleitung eingetragener Lebenspartnerschaften. So muss das Presbyterium diesem zustimmen, außerdem muss der Pfarrer oder die Pfarrerin bereit sein, den Gottesdienst vorzunehmen. Mindestens einer der Partner muss zudem Mitglied einer evangelischen Kirche sein.

Die Freiwilligkeit von Pfarrern, in einem Gottesdienst gleichgeschlechtliche Paare zu segnen, resultiert daraus, dass die Kirchenverfassung keine kirchliche Trauung gleichgeschlechtlicher Paare vorsieht. Zu dieser Amtshandlung gezwungen werden könnten Pfarrer nur durch eine Verfassungsänderung, zu der eine Zweidrittelmehrheit der Synode notwendig wäre. Dazu bedarf es allerdings erst eines Änderungsantrags.

Mitglieder des Arbeitskreises Liturgie haben eine ausgeführte Gottesdienstordnung zur Feier einer gottesdienstlichen Begleitung von gleichgeschlechtlichen Paaren zusammengestellt. Gedacht ist dieser Vorschlag für Partner, die eine Ehe geschlossen haben oder in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Die Gottesdienstordnung orientiert sich an der Kirchenagende für den Traugottesdienst aus dem Jahr 1988.  Deshalb entsprechen die einzelnen Elemente der Feier des Gottesdiensts anlässlich einer Eheschließung. Die Materialsammlung soll bis Ende des Jahres vervollständigt und dann veröffentlicht werden. flor

Gendergerecht

Die pfälzische Landessynode erhält auf ihrer Herbsttagung eine 28 Seiten starke Handreichung der Beauftragten für Gleichstellung und Familienpolitik, Pfarrerin Belinda Spitz-Jöst, zum Thema gendergerechte Sprache. Die Hintergrundinformationen gehen auf einen Antrag an die Synode zurück, in allen Publikationen und beim Schriftverkehr die jeweils aktuelle gendergerechte Sprache zu nutzen Damit soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass es als Geschlecht nicht nur Mann und Frau gibt. Derzeit wird vor allem das sogenannte „Gender-*“ benutzt, etwa bei dem Wort „Mitarbeiter*innen“. Die Synode berät das Thema am Samstag, 2. Dezember. koc

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