Trauerritual statt christliches Begräbnis

von Florian Riesterer

Florian Riesterer

Rund 1,3 Millionen Hunde und Katzen sterben nach Angaben des Bundesverbands der Tierbestatter (BVT) deutschlandweit pro Jahr. Viele Menschen spüren auch nach deren Tod zu ihren tierischen Begleitern eine tiefe Verbundenheit.

Auch weil die Vorstellung, den Kadaver einer Tierkörper-Verwertungsanlage zu überlassen, die daraus Tiermehl und -fett herstellt, für viele unerträglich ist, wird in rund der Hälfte der Fälle das eigene Grundstück zur letzten Ruhestätte. Wer diese Möglichkeit nicht hat, greift laut BVT in gut der anderen Hälfte der Fälle auf ein Tierkrematorium zurück. Halter können sich die Asche aushändigen lassen, sogar die Urne ins Wohnzimmerregal zu stellen, ist rechtlich möglich.

Wer sein Tier nicht verbrennen lassen möchte, kann auch einen der rund 120 Tierfriedhöfe bundesweit aufsuchen. Immerhin ein Prozent der Hunde und Katzen, die jährlich in Deutschland sterben, rund 10?000, werden laut BVT hier beigesetzt. Die Idee ist keineswegs neu.

Ende der 1970er Jahre belegten Funde nördlich des Sees Genezareth in Israel die früheste dokumentierte Tierbestattung: vor rund 12000 Jahren – allerdings als Beigabe zur Bestattung eines Menschen. Auch aus Ägypten und Zypern sind ähnlich alte rituelle Begräbnisse belegt. 1899 öffnete mit dem Cimetière des Chiens in Paris der weltweit erste reine Tierfriedhof. Unter anderem Hollywood-Star Rintintin liegt hier begraben.

Die Deutsche Friedhofsgesellschaft bietet in Braubach bei Koblenz und in Essen an, sich zusammen mit seinem Haustier beerdigen zu lassen – auch nachträgliche Urnenbeigaben sind möglich. Man komme so auf legalem Weg einer längst gängigen Praxis auf Friedhöfen nach, sagt Sprecher Wilhelm Brandt. Keinesfalls wolle das Unternehmen Menschen und Tiere auf eine Stufe stellen. Man trage vielmehr der Tatsache Rechnung, dass Tiere oft Familienmitglied seien.

Die rheinische Landeskirche steht dem Konzept nach eigenen Aussagen theologisch offen gegenüber, auch wenn eine Handreichung aus dem Jahr 2016 klarstellt: „Die Einrichtung von Tierfriedhöfen und die Durchführung von Tierbestattungen gehören grundsätzlich nicht zum Auftrag der Evangelischen Kirche.“ Lediglich Seelsorge und private Trauerrituale für Angehörige sind möglich.

Ähnlich sieht das Pfarrer Thomas Borchers, Geschäftsführer des Arbeitskreises Liturgie in der Landes­kirche. „Ich wüsste nicht, wie man das christliche Begräbnis eines Tiers theologisch begründen könnte.“ Schließlich gehe es beim Begräbnisritual um die Beziehung des Getauften zu Gott und die Hoffnung auf die ­Auferstehung. Zwar erinnere Paulus im Römerbrief durchaus daran, dass die gesamte Schöpfung, also auch ­Tiere, der ­künftigen Erlösung harre. Allerdings habe Gott lediglich den Menschen zu seinem Gegenüber ­geschaffen, nicht aber das Tier.

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