Sprachfähigkeit der Mitglieder als Ziel

Drei Kandidaten konkurrieren bei Synode in Kaiserslautern um das Amt eines geistlichen Oberkirchenrats

Die drei Kandidaten für den Bildungsbereich in der Landeskirche (von links): Dieter Hofmann, Paul Metzger und Claus Müller. Fotos: LK

Es sind drei gestandene Theologen, zwei aus der Pfalz und einer aus Württemberg, die von der Kirchenregierung der Evangelischen Kirche der Pfalz als Kandidaten für das Amt eines geistlichen Oberkirchenrats vorgeschlagen wurden. Erst im September hatte eine Sondersynode in Speyer die bisherige Bildungsdezernentin Dorothee Wüst zur Nachfolgerin von Kirchenpräsident Christian Schad gewählt. Wüst tritt ihr Amt am 1. März 2021 an.

Um ihre Nachfolge konkurrieren nun Dieter Hofmann, Paul Metzger und Claus Müller. Wer von den Dreien den Zuschlag erhält, will die pfälzische Landessynode am 21. November in Kaiserslautern entscheiden. Dort findet die von vier auf nur einen Tag verkürzte Synodaltagung ab 9 Uhr unter Corona-Bedingungen in der Veranstaltungshalle auf dem Gartenschaugelände statt.

Seit 2009 ist Dieter Hofmann geschäftsführender Pfarrer der würt­tembergischen Gesamtkirchengemeinde Sachsenheim im Landkreis Ludwigsburg. Der 55-Jährige hat zusätzliche Studienabschlüsse in Geschichte und Kulturmanagement. Für den verheiraten Vater von vier Kindern ist es wichtig, dass die Kirche „sprach- und anschlussfähig zu aktuellen Diskussionen bleibt und ihre Themen mutig einbringt“. Paul Metzger ist Pfarrer in Ludwigshafen-Pfingstweide. Der 47-jährige promovierte Theologe bringt sich in die Bildungsarbeit für Haupt- und Ehrenamtliche ein – für sie gründete er die Laien-Universität Theologie Pfalz. Metzger will die Bildung mit ande­ren kirchlichen Arbeitsfeldern verzahnen. Der verheiratete Vater von zwei Kindern hält es für nötig, Nicht-Theologen durch gezielte Ausbildung „sprachfähig zu machen und als Multiplikatoren zu gewinnen“. Neuer Bildungsdezernent werden möchte auch Claus Müller, der Dekan des Kirchenbezirks Germersheim. Der 48-jährige promovierte Theologe war zuvor Pfarrer an der Gedächtniskirche in Speyer. Er unterrichtete am Gymnasium und an Hochschulen, auch war er Prüfer im Zweiten Theologischen Examen. Müller – verheiratet und Vater von drei Kindern – möchte in der Kirche klare Rahmenbedingungen schaffen und an einem Zukunftskonzept mitarbeiten.

In der Landeskirche werden Oberkirchenrätinnen und Oberkirchenräte für sieben Jahre gewählt, eine Wiederwahl ist möglich. Sie leiten die einzelnen Dezernate des Landeskirchenrats in Speyer, der obersten Behörde der pfälzischen Landeskirche. Den Vorsitz im Kollegium führt der Kirchenpräsident. all

Pandemie drückt Kirchensteuereinnahmen der kommenden Jahre

Ausgeglichener Haushalt in 2021 und 2022 nur durch Entnahme von Rücklagen möglich – Baubedarfszuweisungen an Gemeinden sinken

Die Synode der Evangelischen Kirche der Pfalz wird für das Jahr 2020 keinen Nachtragshaushalt beschließen müssen. Die Corona-Pandemie habe zwar zu Einbußen bei den Kirchensteuereinnahmen geführt, erklärte Finanzdezernentin Karin Kessel. Höhere Rückführungen aus dem Clearingverfahren als geplant hätten dies aber ausgeglichen.

Die kommenden beiden Jahre wirke sich die Pandemie deutlich auf die Kirchensteuer aus, sagte Kessel. Bei der Aufstellung des Doppelhaushalts sei für 2021 ein Rückgang von 7,5 Prozent, für das Jahr 2022 ein Rückgang von fünf Prozent gegenüber 2019 angesetzt worden. Die Landeskirche erwartet 2021 Einnahmen von 182,3 Millionen Euro, für 2022 Einnahmen von 189,8 Millionen Euro. Demgegenüber stehen für 2021 Ausgaben von 193,7 Millionen Euro. Für 2022 sind 197,3 Millionen Euro angesetzt. Die kommenden beiden Jahre komme die Landeskirche nur durch Entnahme von Rücklagen zu einem ausgeglichenen Haushalt, sagte Kessel.

Verantwortlich dafür sind vor allem steigende Personalkosten. Kosten entstehen auch durch das Gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. Für die Ausbildung von Multiplikatoren für Schutzkonzepte sowie eine halbe Projektstelle sind rund 600000 Euro veranschlagt. Die Kosten für arbeitsmedizinische Betreuung und sicherheitstechnische Prüfungen von Blitzschutzanlagen oder Spielplätzen in Kindertagesstätten steigen von 180000 auf 350000 Euro jährlich. Angesetzt ist für den Doppelhaushalt auch eine 100-Prozent-Finanzierung der Standardassistenz. Entscheiden darüber wird aber erst die Synode im Juni, sagte Kessel.

Einsparen will die Landeskirche 1,3 Millionen Euro jährlich durch die Reduzierung der Baubedarfszuweisungen an die Kirchengemeinden. Noch immer sei der Gebäudebestand zu hoch, sagte Kessel. Die Maßnahme ist eines der Ergebnisse der Konsolidierungskommission. Sie schlägt bis 2030 Einsparungen in Höhe von 12,5 Millionen Euro vor. So soll sich die Landeskirche künftig mit einem Festbetrag pro Platz und Jahr an den Kosten der Kindertagesstätten beteiligen. Alle weiteren Kosten müssten die Kommunen tragen. Eine Million Euro soll so jährlich eingespart werden, sagte Helmut Morgenthaler, Vorsitzender der Konsolidierungskommission.

Die Reduzierung von Sachkosten und Zuschüssen an Dritte um 700000 Euro jährlich, 800000 Euro Mehreinnahmen pro Jahr durch Drittmitteleinwerbung und 700000 Euro jährlich durch den Personalrückbau im Landeskirchenrat sowie kirchlichen Diensten und Werken zählen außerdem zu den Konsolidierungsbeiträgen. Eine verstärkte ökumenische Zusammenarbeit mit dem Bistum soll sich ab dem Jahr 2025 finanziell niederschlagen. Bis 2030 könnten hier vier Millionen Euro durch die gemeinsame Nutzung von Immobilien oder die Zusammenarbeit gesamtkirchlicher Dienste eingespart werden. flor

Gesetzentwurf für die NS-Glocken

Mit einem Gesetz will die Landeskirche ihre Gemeinden verpflichten, sich mit Gegenständen auseinanderzusetzen, die antisemitisches, rassistisches oder nationalsozialistisches Gedankengut darstellen. Konkret geht es in dem Gesetz, das die Landessynode am Samstag, 21. November, beraten soll, um die Glocken in den Kirchtürmen der Gemeinden Herxheim am Berg, Homburg-Beeden, Pirmasens-Winzeln und Wolfersheim. Diese vier Glocken sind mit nationalsozialistischen Inschriften versehen.

Laut Gesetz sollen die betroffenen Gemeinden binnen Jahresfrist der Kirchenregierung schriftlich mitteilen, wie sie mit den anstößigen Gegenständen umgehen wollen. Kommen die Gemeinden dieser Aufforderung nicht nach, wird die Kirchenregierung einen Prüfauftrag erteilen und Maßnahmen einleiten. Die Gemeinden sollen dafür die Kosten übernehmen. Eine pauschale Regelung für alle Gemeinden könne es nicht geben, da bei jedem Einzelobjekt ein Konsens gesucht werden müsse, heißt es in der Begründung.

Begründet wird das Gesetz vor allem mit einem Verweis auf die Kirchenverfassung. In ihr heißt es: „Die Landeskirche weiß sich durch ihren Herrn Jesus Christus hineingenommen in die Verheißungsgeschichte Gottes mit seinem ersterwählten Volk Israel – zum Heil für alle Menschen. Zur Umkehr gerufen, sucht sie Versöhnung mit dem jüdischen Volk und tritt jeder Form von Judenfeindschaft entgegen.“ Das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden sei durch dieses Gesetz nicht unzulässig eingeschränkt, heißt es in der Begründung. Dieses Recht sei „nur im Rahmen der kirchlichen Ordnung gewährleistet und damit der Ordnung und Beschränkung durch kirchliches Gesetz und kirchlichen Einzelakt zugänglich“. koc

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